Kundensegmentierung
Segmentierung der Kundinnen und Kunden
Das FIDLEG verpflichtet die Finanzdienstleister zur Segmentierung ihrer Kundinnen und Kunden. Es sind drei verschiedene Kundengruppen vorgesehen, Privatkunden, Professionelle Kunden und Institutionelle Kunden. Die Gruppe der Institutionellen Kunden stellt eine Untergruppe der Professionellen Kunden dar. Die Gruppe der Institutionellen Kunden umfasst Banken, Versicherungen und andere Finanzintermediäre, die einer prudentiellen Aufsicht im In- oder Ausland unterstehen.
Institutionelle Kunden gem Art. 4 Abs. 4 FIDLEG werden als Institutionelle Kunden eingestuft. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen gelten gemäss FIDLEG als mit dem des Finanzdienstleisters vergleichbar. Entsprechend gelten die Verhaltensregeln für den Umgang mit diesem Kundensegment nicht.
Anschliessend ein Überblick über die verschiedenen Kundensegmente inklusiv der entsprechenden Niveaus des Kundenschutzes:
Kundensegment | Kundenschutzniveau |
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Institutionelle Kunden: a) Finanzintermediäre gemäss Bankengesetz (BankG), Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und Kollektivanlagengesetz (KAG); b) Versicherungsunternehmen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); c) ausländische Finanzintermediäre, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen, wie die vorstehend unter lit. a) und b) genannten Personen; d) Zentralbanken; e) nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie |
Der Finanzdienstleister hat weder Informations-, Prüfungs-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten noch Transparenz- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kundenaufträge |
Professionelle Kunden: a) Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie; b) Betriebliche Altersvorsorgestrukturen mit professioneller Tresorerie und andere Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die eine professionelle Tresorerie anbieten; c) Unternehmen mit professioneller Tresorerie; d) Grosse Unternehmen, welche zwei der folgenden Grössen überschreiten: a. Bilanzsumme von 20 Mio. CHF; b. Umsatzerlöse von 40 Mio. CHF; c. Eigenkapital von 2 Mio. CHF. e) Für vermögende Kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie |
Der Finanzdienstleister hat umfassende Transparenz- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kundenaufträge und eingeschränkte Prüfpflichten in Bezug auf die Angemessenheit und Eignung von Finanzinstrumenten, sofern der professionelle Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet |
Privatkunden (Retailkunde): Kunden, die keine professionellen Kunden sind (Art. 4 Abs. 2 FIDLEG) | Der Finanzdienstleister muss die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG vollständig erfüllen |
Fussnote für Privatkunden: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass HSBC Asset Management (Switzerland) AG keine Privatkunden betreut.
Möglichkeiten des Opting-in resp. Opting-out
Im FIDLEG sind verschiedene Möglichkeiten des Opting-in- bzw. Opting-out für Finanzdienstleistungskunden vorgesehen:
Aktuelles Kundensegment | Opting-out and Opting-in Erklärung durch den Kunden | Neues Kundesegment |
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Privatkunde | Opting-out,
Opting-out, da der Privatkunde über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Franken verfügt und somit als vermögende Privaterson gilt Opting-out für eine private Anlagestruktur, welche für vermögende Privatkunden errichtet wurde |
Professioneller Kunde |
Professioneller Kunde | Opting-in | Privatkunde |
Professioneller Kunde | Opting-out für eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Einrichtung, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dient, mit professioneller Tresorerie Opting-out für ein Unternehmen mit professioneller Tresorerie Opting-out für eine schweizerische oder ausländische kollektive Kapitalanlag oder ihre Verwaltungsgesellschaft, die nicht bereits als institutionelle Kunden gilt |
Institutioneller Kunde |
Institutioneller Kunde | Opting-in | Professioneller Kunde |
Sollten Sie den Wunsch haben, das Kundensegment zu wechseln, möchten wir Sie bitten, uns entsprechend zu informieren.