a) Finanzintermediäre nach dem Bankengesetz vom 8. November 1934 (BankG), dem Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 2018 (FINIG) und dem KAG;
b) Versicherungsunternehmen nach dem VAG;
c) ausländische Kundinnen und Kunden, die einer prudenziellen Aufsicht unterstehen wie die Personen nach den Buchstaben a und b;
d) Zentralbanken;
e) nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie;
f) Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit professioneller Tresorerie;
g) Unternehmen mit professioneller Tresorerie;
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